Die kantonale Volksinitiative „Atomfragen vors Volk“ (ZH) wird am 17. Januar 2005 zurückgezogen, weil die Bearbeitung durch die Räte zeitlich maximal hinausgeschoben wurde, bis das neue Kernenergiegesetz des Bundes ihr zuvorkam. Das Volk kann gesamtschweizerisch bei Atomanlagen nur noch beschränkt mitbestimmen. Gültig bleiben jedoch die kantonalen Rechte in SH und NW.