In den letzten zwei Jahren hat sich die Fachgruppe Oberflächenanlagen (FG OFA) der Regionalkonferenz Zürich Nordost (RK ZNO) intensiv damit befasst, wo im Weinland allenfalls einmal die Oberflächenanlage für ein allfälliges Atommülllager stehen könnte. Eine Oberflächenanlage ist eine Atomanlage auf einer Fläche von etwa 8 ha. Die notwendigen Gebäude haben Dimensionen, die deutlich grösser sind als alles was im Weinland heute besteht. Die FG OFA erarbeitete – in Zusammenarbeit mit kantonalen Fachstellen – Kriterien zur Beurteilung der verschiedenen möglichen Standorte. Dabei wurde unterschieden in
- Ausschlusskriterien: Das sind zwingende Kriterien, welche nach Ansicht der FG OFA ZNO dazu führen, dass ein Standort abzulehnen ist.
- Negativkriterien: Das sind unerwünschte Aspekte, welche aber differenziert zu betrachten sind und nicht zwingend zu einem Ausschluss führen.
- Toleranzkriterien: Das sind Punkte, welche ein allfälliger OFA-Standort idealerweise erfüllt.
Die vier von der Nagra ursprünglich vorgeschlagenen Standortareale verstiessen alle gegen die definierten Ausschlusskriterien. Deshalb wurde die Nagra beauftragt, Positivflächen auszuscheiden, d.h. Gebiete welche kein Ausschlusskriterium erfüllen. In Zusammenarbeit mit der Nagra wurden diese Gebiete eingeengt auf vier sogenannte Potentialräume, welche genauer untersucht wurden. Bei der Weiterbearbeitung kam die FG OFA zum Schluss, zwei davon wieder auszuschliessen. Daraufhin sollte die Nagra die zwei übrigen Standorte präziser planen (Planungsstudie). Diese Planungsstudie führte die Nagra nicht nur für die verlangten zwei Potentialräume durch, sondern auch für eines ihrer ursprünglichen Standortareale, welches wegen Verstosses gegen ein Ausschlusskriterium von der FG OFA ausgeschlossen wurde! Warum wohl? Bringt die Nagra damit ihren Lieblingsstandort wieder ins Spiel?
Wie auch immer: Auch alle präzisierten Vorschläge für eine Oberflächenanlage wurden von der Fachgruppe als ungeeignet befunden. In ihrem Zwischenbericht schreibt sie:
„Alle von der Nagra vorgeschlagenen Standorte für Oberflächenanlagen sind aufgrund der Ergebnisse bisheriger Abklärungen in unterschiedlichem Masse ungeeignet. Der gesamte Perimeter ist aufgrund der, im kantonalen und im regionalen Raumordnungskonzept formulierten Strategien für eine Anlage in dieser Grössenordnung ungeeignet.“
Dann aber schlägt die gleiche Fachgruppe zum Schluss trotzdem vor, einen konkreten Perimeter zu bezeichnen. Wo bleibt da die Logik? Will man bewusst riskieren, dass die Nagra nach einem entsprechenden Beschluss der Vollversammlung öffentlich verkündet, die RK ZNO „empfehle“ den genannten Perimeter? So ist es der Regionalkonferenz Südranden mit ihrer Aussage „am wenigsten ungeeignet“ ergangen.
Kurz: Um wirklich konsequent zu sein, müsste die RK ZNO auf einen konkreten Standortvorschlag verzichten. – Dieser Meinung sind auch Hunderte Bürgerinnen und Bürger, welche eine entsprechende Petition an die RK ZNO unterschrieben haben.
Peter S. Weiller, SP Weinland, Mitglied der Regionalkonferenzen Zürich Nordost und Südranden