2006 hat der Bundesrat den Entsorgungsnachweis der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) für die Lagerung dieser gefährlichen Abfälle gutgeheissen. Trotzdem dieser eher eine theoretische Realisierungsmöglichkeit des Tiefenlagers ist, agiert die Nagra als müssten für die Projektrealisation nur noch untergeordnete Fragen geklärt werden. Stattdessen wären aufgrund des hochgiftigen Materials vielmehr Transparenz, ein hohes Risikobewusstsein und ein Vorgehen ohne Zeitdruck angezeigt.
Das ist leider gerade in der Frage der Oberflächenanlage, die im Weinland zu liegen käme, nicht der Fall. Alle drei von der Nagra vorgegebenen Standortsmöglichkeiten für dieses riesige Gebäude liegen im Bereich eines grossen Grundwasserreservoirs. Die widersinnige Trennung der Bearbeitung von Oberflächenanlage und Tiefenlager, ist an sich ein Risiko, weil vom Betriebsgebäude ein Tunnel von mind. 5 km Länge durch das Grundwasser hindurch in das vorgesehene Lager in ca. 500 Meter Tiefe gebaut werden müsste. Schon der Bau dieses Tunnels wäre für das Grundwasser ein grosses Risiko. Durch diesen Tunnel soll zudem hochradioaktives Material ins Lager hinunter transportiert werden. Risiken, dass radioaktive Stoffe aus der heissen Zelle im Betriebsgebäude in die Umwelt gelangen, oder dass ein Leck entsteht im Tunnel und Wasser ins Tiefenlager sickert, sind trotz perfekter Planung nicht auszuschliessen. Diese Risiken widersetzen sich einer Bewertung, da die Zeiträume für die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses und das allfällige Schadenausmass unfassbare Grössen sind. Und all das ist geplant auf, in und unter einem Grundwasserträger, der mit dem Rhein verbunden ist und nicht nur für die Schweiz, sondern für Millionen von Menschen am Rheinlauf bis zum Meer von existentieller Bedeutung ist. Unglaublich was da unter dem Titel „Sicherheit“ für Risiken eingegangen werden, wo eigentlich absolute Nulltoleranz auf lange Sicht angesagt ist. Gemäss Bundesverwaltungsgerichtentscheid vom 1. März 2012 darf das AKW Mühleberg wegen gravierenden Sicherheitsmängeln, die den Atomaufsichtsbehörden offensichtlich entgangen sind, nur noch bis Juni 2013, statt unbefristet, betrieben werden. Das Sicherheitsdenken der Atomaufsichtsbehörden ist offensichtlich ungenügend, was auch die vielen Sicherheitsbeteuerungen der Nagra fragwürdig macht. Aus all diesen Gründen bedeutet das Projekt Tiefenlager Weinland mit der gigantischen Oberflächenanlage für das Grundwasser, die Schöpfung, die Bevölkerung und die kommenden Generationen im Weinland ein inakzeptables Gefahrenpotential, dem gegenüber entschiedener Widerstand geleistet werden muss.
Johannes Herter-Leu, Andelfingen, 12. 6. 2012