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Newsletter Nr. 1, April 2021
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Liebe Mitglieder und Gleichgesinnte
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Wir haben einen neuen Informationskanal. Mit dem Newsletter wollen wir Sie schnell und unkompliziert aus unserer kritischen Sicht informieren und zeitnah auf Aktualitäten im Zusammenhang mit der Atommüllentsorgung aufmerksam machen.
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Wir liefern Informationen zu
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- Tagesaktualitäten zur Entsorgungsproblematik
- Aktivitäten der für die Entsorgung verantwortlichen Instanzen Nagra, ENSI, BfE
- Prozessergebnissen im Sachplanverfahren
- unserer Tätigkeit
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Sie dürfen ihn gerne an Ihre Freunde weiterleiten. Es ist wichtig, dass wir den Kreis der Interessierten vergrössern können.
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PS: Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen (s.unten).
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Klar! Schweiz hat die Website überarbeitet
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Hier finden Sie viel Information und Hintergrundwissen im Zusammenhang mit Atomenergie und Atommüllentsorgung in kompaktem Rahmen: KLAR! Schweiz
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Kritik am Vorgehen der Nagra durch die Kantone ZH, SH und TG
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Was Klar! Schweiz am Evaluationsprozess der Nagra schon längst kritisierte, haben jetzt die Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau in öffentlichen regierungsrätlichen Stellungnahmen aufgenommen. Sie fordern in aller Deutlichkeit, dass sowohl der Trinkwasser- als auch der Grundwasserproblematik viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.
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Der Kanton Zürich schliesst zwei Standorte in der Region Zürich Nordost komplett aus.
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Die Kantone Schaffhausen und Thurgau tolerieren ebenfalls nicht, dass Gebiete mit Trinkwasserreserven berührt werden.
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Kritik an der Transparenz der Nagra
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Es ist nicht neu, dass der Nagra Intransparenz vorgeworfen wird.
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Für den Kanton Schaffhausen ist es inakzeptabel, dass die Nagra 2022 wegweisende Standortsentscheide fällt und die fundierte Begründung dazu erst zwei Jahre danach nachliefern will.
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Wie der Regierungsrat nun in einer Mitteilung schreibt, sind ihm eine sicherheitsgerichtete Planung und eine transparente Dokumentation der Prozessschritte «sehr wichtig». Diese Voraussetzungen sind aber aus seiner Sicht mit dem vorgesehenen Ablauf nicht erfüllt. Insbesondere die Ankündigung der Standorte, für welche die Nagra Rahmenbewilligungsgesuche einreichen wolle, stelle einen kritischen Schritt dar. Der Regierungsrat stört sich daran, dass die fundierte Begründung der Standortwahl erst zwei Jahre danach erfolgt. Die gewählte Region befinde sich dadurch über Jahre in einem «Schwebezustand». Kommt hinzu, dass sich die Kantone ohne die nötigen Grundlagen nicht zum Entscheid der Nagra äussern könnten. (Schaffhauser Nachrichten; 10. April 2021; Regula Lienin)
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Kritik am Prozess
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Die Schaffhauser Regierung nimmt auf, was Marcos Buser , André Lambert und Walter Wildi (https://www.nuclearwaste.info/about-authors) schon längst als grundlegenden Fehler im Prozess der Entscheidungsfindung bezeichnet haben. Es ist falsch, den Oberflächenstandort festzulegen, bevor die Tiefe umfassend in allen Kriterien untersucht ist - insbesondere jetzt, wo die Nagra entschieden hat, den Tiefenlagerzugang als Schacht zu gestalten.
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Der [Schaffhauser] Regierungsrat ist deshalb der Ansicht, dass keine Festlegungen unterirdisch und insbesondere an der Oberfläche erfolgen sollen, solange die sicherheitstechnisch relevanten Grundlagen nicht in ausreichender Bearbeitungstiefe vorliegen und einer inhaltlichen Prüfung unterzogen worden sind. (Schaffhauser Nachrichten; 10. April 2021; Regula Lienin)
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Trinkwasser, Grundwasser, Tiefengrundwasser: 3 verschiedene Aspekte
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Über die Wasservorkommen im Untergrund vorgesehener Standorte liegen unvollständige Kenntnisse vor. Insbesondere haben die Entsorgungsverantwortlichen der Tiefengrund-wasserproblematik keine Aufmerksamkeit geschenkt. Erweiterte Kenntnisse sind zwingend.
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